Geoblocking Verordnung

Ende 2018 tritt die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Mit Hilfe der neuen Verordnung soll der Zugang von Verbrauchern zu Waren und Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten geregelt werden. So ist der Händler zwar nicht dazu verpflichtet Ware ins Ausland zu liefern, muss jedoch die Abholung der Ware durch den Kunden ermöglichen.

Unter anderem dürfen Verbraucher nur noch nach deren ausdrücklicher Zustimmung auf länderspezifische Webseiten umgeleitet werden – Dem Verbraucher muss es ermöglicht werden, Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen wie für Einheimische zu erwerben.

Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Geoblocking-Verordnung noch weitere Informationen zu beachten sind: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/telefon-internet/geoblocking/

Sollten Sie von dem neuen Gesetz betroffen sein, klären Sie bitte die Notwendigkeit von Änderungen auf Ihrem System und wir setzen die Änderungen gerne für Sie entsprechend um.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.