BIF2 Förderung in Schleswig-Holstein: So erhalten KMU Zuschüsse für Innovationsprojekte

Neue digitale Prozesse, individuelle Softwarelösungen oder innovative Dienstleistungen entstehen selten nebenbei. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, Innovationen umzusetzen und gleichzeitig wirtschaftlich flexibel zu bleiben.

Genau hier setzt die BIF2-Förderung des Landes Schleswig-Holstein an. Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Innovationen – Modul 2“ unterstützt das Land Unternehmen bei Entwicklungsprojekten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Projekte gefördert werden, wer antragsberechtigt ist und worauf Unternehmen bei der Antragstellung achten sollten.

Was ist die BIF2-Förderung?

Die BIF2-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein, die innovative Entwicklungsprojekte umsetzen möchten.

Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Das umfasst Projekte, bei denen neue oder deutlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse entstehen. In der Praxis betrifft das häufig:

  • individuelle Softwarelösungen,
  • digitale Plattformen,
  • KI-gestützte Anwendungen,
  • Automatisierungsprozesse,
  • oder neue digitale Dienstleistungen.

Viele förderfähige Projekte entstehen dort, wo Standardsoftware an Grenzen stößt und Unternehmen individuelle Lösungen für ihre eigenen Abläufe entwickeln oder entwickeln lassen möchten.

Entscheidend ist dabei, dass das Vorhaben einen erkennbaren Innovationsgrad besitzt und über reine Routineanpassungen hinausgeht.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Als mittlere Unternehmen gelten Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden und entweder maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Für kleine Unternehmen gelten entsprechend niedrigere Schwellenwerte.

Welche Kosten werden gefördert?

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Personalkosten, die direkt dem Entwicklungsprojekt zugeordnet werden können. Dazu zählen beispielsweise Entwicklerinnen und Entwickler, technisches Personal, Projektmitarbeitende oder anteilige Geschäftsführungsleistungen.

Zusätzlich wird eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 % der anerkannten Personalkosten berücksichtigt. Dadurch können auch indirekte projektbezogene Kosten teilweise mitfinanziert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Kleine Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 35 %.

Das Projektvolumen soll mindestens 60.000 Euro betragen. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 200.000 Euro.

Welche Voraussetzungen sind besonders wichtig?

Für eine erfolgreiche Antragstellung spielt insbesondere der Innovationsgrad des Projekts eine zentrale Rolle. Unternehmen sollten nachvollziehbar darstellen können:

  • welchen technologischen Fortschritt das Vorhaben bietet,
  • warum die Lösung neu oder deutlich verbessert ist,
  • und welches wirtschaftliche Potenzial daraus entsteht.

Darüber hinaus muss die Finanzierung des Gesamtprojekts gesichert sein. Das Vorhaben muss außerdem in Schleswig-Holstein durchgeführt und dort wirtschaftlich verwertet werden.

In der Regel darf das Projekt vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Gerade ein vorzeitiger Projektstart führt bei Förderprogrammen häufig zum Ausschluss.

Auch Themen wie Ressourceneffizienz, nachhaltige Prozesse oder klimafreundliche Entwicklungen können im Förderkontext eine wichtige Rolle spielen.

Fazit: Große Chance für innovative KMU in Schleswig-Holstein

Die BIF2-Förderung kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, die individuelle digitale Lösungen entwickeln oder bestehende Prozesse technologisch weiterentwickeln möchten.

Gerade bei Software- und Innovationsprojekten entstehen schnell hohe Entwicklungskosten. Durch die Förderung lassen sich solche Vorhaben häufig wirtschaftlich sinnvoller umsetzen und Projekte realisieren, die ansonsten verschoben würden.

Wichtig ist dabei vor allem, den Innovationsgrad des Vorhabens nachvollziehbar darzustellen und die Antragstellung frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen.