Digitalisierung fördern lassen: Bis zu 80.000 Euro Zuschuss für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein

Digitalisierung muss nicht immer allein finanziert werden

Neue Software, individuelle Entwicklungen oder die Digitalisierung bestehender Prozesse können Unternehmen voranbringen, kosten aber häufig auch entsprechend.

Für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein gibt es deshalb eine interessante Möglichkeit: Das Förderprogramm „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ (DKU) unterstützt Unternehmen sowohl bei der Beratung und Planung als auch bei der Umsetzung konkreter Digitalisierungsvorhaben.

Das Programm besteht aus zwei Modulen, die aufeinander aufbauen können:

  • Modul Beratung: Analyse bestehender Prozesse und Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung
  • Modul Umsetzung: Förderung der anschließenden Umsetzung konkreter Digitalisierungsvorhaben

Beide Module werden mit bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Im Modul Beratung können bis zu 20.000 Euro, im Modul Implementierung bis zu 200.000 Euro förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.

Wer kann die Förderung nutzen?

Das Programm richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Voraussetzung sind unter anderem:

  • weniger als 50 Arbeitsplätze
  • maximal 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
  • ein konkretes Digitalisierungsvorhaben

Gefördert werden unter anderem Software, zugehörige Dienstleistungen, Datenmigration, bestimmte Hardware sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Dabei muss das Vorhaben die digitale Aufstellung des Unternehmens substanziell verbessern.

Modul Beratung: Erst herausfinden, was wirklich digitalisiert werden sollte

Nicht jedes Unternehmen weiß sofort, welche Prozesse digitalisiert werden sollten oder welche Lösung dafür geeignet ist. Vielleicht werden Daten heute mehrfach erfasst. Vielleicht laufen Prozesse über Excel-Listen. Vielleicht müssen Mitarbeitende zwischen mehreren Programmen wechseln.

Genau hier setzt das Modul Beratung an. Unternehmen können ihre bestehenden Prozesse analysieren lassen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung entwickeln. Eine Beratung kann dabei helfen, Potenziale systematisch zu erkennen und daraus konkrete nächste Schritte abzuleiten. Die Beratung wird dabei mit bis zu 40 % bezuschusst.

Modul Umsetzung: Von der Idee zur konkreten Lösung

Ist klar, was digitalisiert werden soll, kann die eigentliche Umsetzung folgen. Das kann beispielsweise die Einführung eines CRM-, ERP- oder DMS-Systems sein. Ebenso können individuelle Softwareentwicklungen, die Verbindung bestehender Systeme, Datenmigration oder die grundlegende Verbesserung bestehender digitaler Abläufe gefördert werden.

Entscheidend ist dabei nicht die Software selbst, sondern der Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen. Im Modul Umsetzung sind bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Bei maximal 200.000 Euro förderfähigen Ausgaben entspricht das einem Zuschuss von bis zu 80.000 Euro.

Erst das Problem, dann die Lösung, dann die Förderung

Eine Förderung sollte nicht der Grund sein, ein Digitalisierungsprojekt zu starten. Sinnvoller ist eine andere Reihenfolge:

  1. Problem erkennen
  2. Potenziale analysieren
  3. Ziel definieren
  4. passende Lösung entwickeln
  5. Förderung prüfen
  6. Umsetzung starten

So steht nicht die Förderung im Mittelpunkt, sondern die Frage, was das Unternehmen tatsächlich weiterbringt. Denn egal ob neue Software, eine individuelle Entwicklung oder die Verbindung bestehender Systeme: Entscheidend ist, dass die Lösung ein konkretes Problem löst und einen echten Mehrwert schafft.

Erst beantragen, dann starten

Ein Punkt ist besonders wichtig: Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Die WTSH weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden. Als Projektbeginn kann bereits der verbindliche Abschluss eines Lieferungs- oder Dienstleistungsvertrags gelten.

Wer also erst einen Auftrag unterschreibt und anschließend die Förderung prüfen lässt, kann bereits zu spät sein. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor der Beauftragung geklärt werden.

Förderung ist kein Selbstzweck

40 % Zuschuss klingen attraktiv. Trotzdem sollte ein Projekt nicht umgesetzt werden, nur weil dafür Fördermittel verfügbar sind. Die entscheidende Frage bleibt: Bringt die Digitalisierung dem Unternehmen tatsächlich einen Mehrwert?

Wenn eine neue Lösung beispielsweise manuelle Arbeit reduziert, Prozesse beschleunigt, Daten besser verfügbar macht oder verschiedene Systeme sinnvoll miteinander verbindet, kann sich die Investition langfristig lohnen.

Die Förderung kann dann dabei helfen, ein ohnehin sinnvolles Vorhaben schneller umzusetzen.