Der Widerrufsbutton kommt: Was Online-Shops jetzt beachten müssen

Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerruf von Online-Verträgen deutlich einfacher. Nach dem Kündigungsbutton folgt nun der Widerrufsbutton und damit neue Anforderungen für Websites und Apps im E-Commerce. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

Das Ziel der neuen Regelung ist klar: Verbraucher sollen Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: rechtzeitig handeln.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine verpflichtende Funktion auf Websites und in Apps, über die Verbraucher einen Vertrag mit wenigen Klicks widerrufen können. Dazu zählen z.B. Kaufverträge und Abos. Er ergänzt bestehende Widerrufsprozesse und schafft einen direkten, standardisierten Zugang zum Widerruf.

Welche Anforderungen gelten?

Der Widerrufsbutton muss:

  • leicht zugänglich sein
  • auf der Benutzeroberfläche hervorgehoben platziert sein
  • während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben
  • klar beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“)
  • von jeder Seite erreichbar sein

Wichtig: Wenn ein Kauf ohne Login möglich ist, muss auch der Widerruf ohne Login möglich sein.

Der Widerrufsbutton kann beispielsweise in der Fußzeile der Website platziert werden. Wichtig ist jedoch, dass er sich deutlich von anderen Links wie dem Impressum abhebt, etwa durch Farbe oder Kontrast. Außerdem muss der Button von jeder Unterseite der Website unmittelbar erreichbar sein.

Der Ablauf

Der Button soll zu einem Widerrufsformular führen, über das Kunden ihren Vertrag identifizieren können.

In dem Widerrufsformular sollen Verbraucher folgende Informationen angeben können:

  • Namen,
  • jegliche Angaben, welche für die Identifikation des zu widerrufenden Vertrags notwendig sind
  • E-Mail-Adresse

Nach dem Ausfüllen muss ein klar gekennzeichneter Bestätigungsbutton vorhanden sein (z.B. Widerruf bestätigen). Sobald der Widerruf abgesendet wurde, sind Unternehmen dazu verpflichtet unverzüglich eine Eingangsbestätigung zu versenden.

Ist der Verbraucher bereits eingeloggt, dürfen keine zusätzlichen Angaben zur Identifizierung verlangt werden. Bestehen mehrere Verträge, muss der konkrete Vertrag oder die betroffene Bestellung auswählbar sein, etwa über eine Bestellübersicht.

Risiken bei fehlender Umsetzung

Fehlt der Widerrufsbutton oder ist er nicht korrekt umgesetzt, kann das rechtliche Folgen haben:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
  • Verbandsklagen
  • verlängerte Widerrufsfristen
  • finanzielle Einbußen

Für Online-Shops bedeutet das: Die neue Regelung sollte nicht erst kurz vor Inkrafttreten umgesetzt werden, sondern frühzeitig in die Planung einfließen.

Fazit

Mit dem Widerrufsbutton werden die Anforderungen an die Gestaltung von Online-Shops erneut erweitert. Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, wie der neue Widerrufsbutton technisch und organisatorisch in bestehende Systeme integriert werden kann.

Bei Fragen zur Ausgestaltung oder der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen wir Sie gerne.