Neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Wichtige Änderungen für den Online-Handel ab dem 13. Dezember 2024

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Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) Nr. 2023/988 (GPSR) in Kraft, die weitreichende Änderungen insbesondere für den Online-Handel mit sich bringt. Diese Verordnung zielt darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau für Verbraucherprodukte in der EU zu gewährleisten und führt spezifische Informationspflichten für Händler:innen ein. In diesem Blogpost beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen für den Online-Handel und was diese für Ihren Online-Shop bedeuten.

Erweiterte Informationspflichten für den Online-Handel

Eine der zentralen Anforderungen der neuen Verordnung ist die Bereitstellung umfangreicher Produktinformationen im Online-Shop sowie auf Marktplätzen. Händler:innen müssen sicherstellen, dass für jedes Produkt, das sich an Endverbraucher richtet, folgende Informationen gut sichtbar angegeben werden:

  1. Kontaktinformationen des Herstellers: Ist der Hersteller nicht in der EU ansässig, müssen die Postanschrift und eine sog. „electronic address“ (E-Mail-Adresse/Website in allen Vermarktungssprachen) eines in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs zusätzlich zur Herstelleranschrift angegeben werden.
  2. Details zur Produktidentifikation: Dazu gehört insbesondere eine Abbildung des Produktes, die die einfache Identifizierung ermöglicht.
  3. Sicherheits- und Warnhinweise: Diese müssen auf dem Produkt angebracht oder ihm beigefügt sein.

Diese Maßnahmen sollen die Transparenz und Sicherheit für Verbraucher:innen erhöhen und gleichzeitig Händler:innen dazu anhalten, nur sichere und konforme Produkte anzubieten.

Was bedeutet das konkret für Ihren Online-Shop?

Die Umsetzung dieser Informationspflichten erfordert eine gründliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bestehenden Produktbeschreibungen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  1. Überprüfung und Ergänzung der Produktinformationen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen zu Postanschrift, E-Mail-Adresse, Produktidentifikation und Sicherheitshinweisen vollständig und korrekt sind.
  2. Aktualisierung der Produktabbildungen: Sorgen Sie dafür, dass jede Produktbeschreibung eine klare und deutliche Abbildung enthält, die das Produkt eindeutig identifiziert. Bei Produkten, für die dies unverhältnismäßig schwierig ist, können auch Illustrationen oder piktografische Elemente genutzt werden.
  3. Integration der Sicherheits- und Warnhinweise: Diese müssen gut sichtbar und leicht zugänglich sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Übergangsregelungen und Ausnahmen

Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt verfügbar waren, können weiterhin ohne zusätzliche Informationspflichten verkauft werden. Neue Regelungen gelten nur für Produkte, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden.

Hinweis: Die neue EU-Verordnung gilt grundsätzlich nicht für bestimmte Produktkategorien, darunter Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten. Die Verordnung gilt jedoch auch für gebrauchte Produkte, es sei denn, sie werden ausdrücklich mit Reparaturbedarf verkauft oder erfüllen nicht die erwarteten Sicherheitsnormen.

Fazit

Die neue Produktsicherheitsverordnung stellt den Online-Handel vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, das Vertrauen der Verbraucher:innen durch erhöhte Transparenz und Sicherheit zu stärken. Eine frühzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen ist entscheidend, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Beratungsangebot für andere Bereiche

Während sich dieser Beitrag auf die Änderungen im Online-Handel konzentriert, bringt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung auch Neuerungen für sog. Online-Marktplätze und andere Bereiche sowie diverse weitere Pflichten für Händler aber auch Hersteller/Importeure mit sich. Diese Verordnung reiht sich in eine Liste neuer Verordnungen ein, die alle auf Händler und auf Online-Informationspflichten einwirken. Dazu gehören unter anderem die Änderungen der EPR-Pflichten, das neue VerpackG, die neue EU-Batterie-Verordnung sowie die neue Öko-Design-Verordnung. Wir bieten umfassende Beratungsleistungen an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in allen Aspekten der Verordnung konform ist. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.

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